Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ventelo GmbHStand: 15.10.2015 1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für by-call-Dienste („AGB“) der Ventelo GmbH, Rudi-Conin-Straße 5a, 50829 Köln-Ossendorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52818 („Ventelo“), gelten für alle öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstleistungen im Wege des offenen Call-by-Call (Betreiberauswahl im Einzelwahlverfahren) sowie für internet-by-call-Dienste („Dienstleistungen“ oder „by-call-Dienste“), die der Kunde im Einzelfall mit oder ohne Voranmeldung von Ventelo in Anspruch nimmt. 1.2 Diese AGB gelten für alle by-call-Dienste der Ventelo, wie Ventelo01040, star79, 01097telecom, 01052telecom, 01012telecom, 01098tele.com, 010018, 010090, 01088telecom, 01011telecom, 010052telecom, 010088telecom, 01069telecom, smart79dienste, VoIP-star, smart86, smart91 und smart97. 1.3 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Ventelo nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen. 1.4 Das Dienstleistungsangebot von Ventelo richtet sich ausschließlich an Kunden in Deutschland und ist freibleibend. Die Dienstleistungen dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden, sofern schriftlich keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 1.5 Ventelo ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Kunden anzunehmen. 2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
2.1 Das Vertragsverhältnis für für by-call–Dienste der Ventelo kommt zwischen Ventelo und dem Anschlussinhaber („Kunde“), von dessen Teilnehmeranschluss ausgehend die by-call-Dienste genutzt werden, zustande, soweit der Kunde die Nutzung selbst vornimmt oder sie einem Dritten ermöglicht oder gestattet Entgelte, die durch Dritte entstehen, hat der Kunde zu entrichten, soweit er die un-befugte Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen, üblichen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte oder missbräuchliche Nut-zung des Telefonanschlusses durch Dritte zu treffen. Ihm obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereichs der Nachweis, dass er unbefugte oder missbräuchliche Nutzung durch Dritte nicht zu ver-treten hat. 2.2 By-call-Verbindungen werden vom Kunden für jeden Einzelfall im manuellen oder automatischen Wahlverfahren mittels Vorwahl einer Betreiberkennzahl hergestellt (call-by-call). Internetzugangsver-bindungen werden durch den Kunden für jeden Einzelfall mittels der ihm bekannt gegebenen Einwahlparameter (Onlinediensterufnummer, sonstige Einwahlrufnummern, Passwörter) hergestellt (inter-net-by-call). Letztere gelten als bereitgestellt, sobald Daten vom und zum Internet übertragen werden können. 2.3 Der Vertrag endet unmittelbar mit der Beendigung der Verbindung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Dauerschuldverhältnis oder eine Verpflichtung zum Abschluss von Folgeverträgen wird nicht begründet. Die gültigen AGB der Ventelo für by-call-Dienste sind im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („Bundesnetzagentur“) veröffentlicht. Der Kunde kann die AGB sowie die für den jeweils gewählten by-call-Dienst gültigen Preislisten zu den üblichen Geschäftszeiten (9.00-18.00 h) in der Geschäftsstelle oder auf der Webseite (www.ventelo.de) der Ventelo einsehen. 2.4 Für by-call–Dienste der Ventelo gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und die auf Grundlage des TKG erlassenen Rechtsverordnungen bzw. die seitens der Bundesnetz-agentur auf der Grundlage des TKG erlassenen Allgemeinverfügungen und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auch wenn folgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 3. BEREITSTELLUNG DER DIENSTLEISTUNG
3.1 Für internationale call-by-call-Verbindungen richtet sich die Zuordnung der Verbindung zum Fest -oder Mobilfunknetz nach den jeweiligen nationalen Nummernplänen (national numbering plans), die als internationaler Standard von der International Telecommunication Union (ITU-T) unter www.itu.int einsehbar sind. 3.2 Ventelo darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen, ohne dass ihre vertraglichen Pflichten davon berührt werden. 3.3 Vermittelt Ventelo den Zugang zum Internet, unterliegen weder die vom Kunden übermittelten noch über das Internet herunter geladenen Inhalte einer Überprüfung durch Ventelo, weder auf sog. Malware (Schadprogramme) noch Viren, Würmer oder Trojaner etc.. 4. PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde wird die by-call-Dienste nur nach Maßgabe des geltenden Rechts sowie die call-by-call-Dienste nur zur Herstellung von Telekommunikationsverbindungen zu Endnutzern verwenden. Die Übertragung von rechts- und sittenwidrigen Inhalten, wie z.B. Werbung, Nachrichten oder Viren etc. ist nicht gestattet. 4.2 Werden die Dienstleistungen für an einer Telekommunikations-Anlage angeschlossene automatische Wählgeräte (für z.B. Alarmanlagen, Brandmelder, Faxgeräte, Abrechnungsgeräte) benutzt, hat der Kunde deren Übermittlungsleistung selbst regelmäßig zu überwachen. Auf die Bestimmungen der Ziffern 6.1 und 6.2 wird ausdrücklich verwiesen. 4.3 Der Kunde wird die aktuellen Sicherheitshinweise des Herstellers der Endeinrichtung beachten. 4.4 Passwörter für den Zugriff sind geheim zu halten. 4.5 Für die Beauftragung des Anschlussnetzanbieters zur Einrichtung oder Aufhebung einer Betreibervorauswahl für seinen Teilnehmeranschluss ist der Kunde verantwortlich. Auf Anfrage hat er Ventelo entsprechende Nachweise vorzulegen. 4.6 Der Kunde ist verpflichtet, Ventelo erkennbare Mängel oder Störungen der Dienstleistung unverzüglich anzuzeigen und Ventelo in zumutbarem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen. 5. ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die Entgelte für die Call-by-Call-Dienstleistung werden dem Kunden vor dem Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbin-
dung angesagt und finden auf das gesamte Telefongespräch Anwendung. Mit dem Fortsetzen der Verbindung nach der Tarifansage erklärt der Kunde sein konkludentes Einverständnis mit dem an-gesagten Tarif. Die gültigen Preislisten für by-call-Dienste können unter der Webseite des jeweiligen Dienstes und auch unter www.ventelo.de eingesehen werden. 5.2 Die Entgelte werden unter Zugrundelegung des von Ventelo ermittelten Verbindungsaufkommens berechnet. Soweit durch Tarifansage und Preisliste nichts anderes festgelegt ist, gilt eine Minutentak-tung. 5.3 Sämtliche Entgelte verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in ihrer jeweils gültigen Höhe. 6. LEISTUNG;AUSSETZUNG DER DIENSTLEISTUNG
6.1 Die Verpflichtung von Ventelo, die Dienstleistungen zu erbringen, wird durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen Dritter beschränkt. Vorleistung in dem genannten Sinne ist insbesondere die Bereitstellung von Übertragungswegen (Netzverfügbarkeit) der an der jeweiligen Verbindung beteiligten Netzbetreiber. Das by-call-Telekommunikationsnetz der Ventelo hat eine über einen Zeitraum von 1 Jahr gemittelte Durchlasswahrscheinlichkeit von 97 %. 6.2 Zur Optimierung und Leistungssteigerung des Netzes behält sich Ventelo das Recht zur zeitweiligen Beschränkung der Telekommunikationsdienstleistungen bei Kapazitätsengpässen in den An-schlussnetzen sowie bei Störungen und/oder Wartungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber vor. Wartungsfenster bestehen zwischen 2:00 – 6:00 Uhr und können jedoch bei Bedarf auch tagsüber durchgeführt werden. Während der Wartungszeit kann Ventelo ihre technischen Einrichtungen im notwendigen und auf ein Minimum begrenzten Umfang außer Betrieb nehmen. 6.3 Ventelo kann die Dienstleistung jederzeit aussetzen und/oder die Übermittlung der vom Kunden bzw. Nutzer bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn
7. RECHNUNGSSTELLUNG/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Angefallene Entgelte werden durch Abrechnung der Ventelo oder mit der Rechnung des Anschlussnetzanbieters des Kunden („Telefonrechnung“) als Verbindungen der Ventelo GmbH in Rechnung gestellt. Über die Telefonrechnung berechnete Entgelte der Ventelo können mit befreiender Wirkung an den mit dem Einzug beauftragten Anschlussnetzanbieter des Kunden bezahlt werden. 7.2 Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang der Telefonrechnung fällig. 7.3 Der Kunde willigt ein, dass sich eine dem Anschlussnetzanbieter für die Telefonrechnung erteilte Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren auf die Entgeltforderungen von Ventelo erstreckt und die von Ventelo in Rechnung gestellten Entgelte durch den beauftragten Anschlussnetzanbieter eingezogen werden. 7.4 Lastschrifteinzüge erfolgen zu dem in der jeweiligen Telefonrechnung angegebenen Zeitpunkt. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Einzugs-Konto Sorge zu tragen. Angefallene Kosten für nicht ausgeführte oder zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde in dem Umfang zu erstatten, wie er die Rückbelastung zu verantworten hat. Dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen. 8. EINWENDUNGEN
8.1 Einwendungen gegen die Forderungen von Ventelo hat der Kunde schriftlich oder in Textform innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Rechnungsdatum bei der auf der Telefonrechnung bezeich-neten Anschrift geltend zu machen. 8.2 Sofern der Kunde eine rechtzeitige Einwendung unterlässt, gilt dies als Genehmigung des Rechnungsbetrages. 8.3 Sofern Ventelo aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder ausdrücklicher Weisung des Kunden Verbindungsdaten zum Zeitpunkt der Erhebung der Einwendung gelöscht hat, trifft Ventelo keine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Entgeltrechnung. 9. EINZELVERBINDUNGSNACHWEIS
9.1 Der Kunde erhält von seinem Anschlussnetzanbieter unentgeltlich einen Einzelverbindungsnachweis, wenn er dies vor dem maßgeblichen Zeitpunkt beantragt hat. In diesem Fall werden auch by-Call-Dienste der Ventelo in dem Einzelverbindungsnachweis ausgewiesen. Der Kunde kann sein Wahlrecht zur Beauftragung des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber dem Anschluss-netzanbieter ausüben. 9.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Ventelo weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen trifft, wenn er verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden. 10. VERZUG, SPERRE
10.1 Der Kunde kommt unbeschadet von § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang unwiderruflich gezahlt hat Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines ent-sprechenden Nachfolgezinssatzes berechnet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt Ventelo vorbehalten. 10.2 Ventelo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zugang des Kunden für die Inanspruchnahme der by-call-Dienste zu sperren, wenn a) der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75,00 € in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und der Kunde mindestens 2 Wochen vorher schriftlich und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, auf die Sperre hingewiesen wurde (§ 45 k Abs. 2 Telekommunikationsgesetz) oder b) die sonstigen Voraussetzungen einer Sperre im Sinne des § 45 k TKG vorliegen, insbesondere wenn eine Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird (§ 45 k Abs. 3 TKG) oder das Entgelt-aufkommen des Kunden in besonderem Maße gegenüber dem Durchschnittsumsatz im Sinne des § 45 k Abs. 4 TKG ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde die Entgelt-forderung beanstanden wird. 10.3 Sperren kann Ventelo nur während der Geschäftszeiten montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 17 Uhr aufheben. 11. HAFTUNG
Sofern und soweit Ventelo keine öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (siehe hierzu Ziffer 12) erbringt, haftet Ventelo nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 11.1 Ventelo haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 11.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 11.3 Ventelo haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten) Ventelo haftet hierbei jedoch be-grenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. 11.4 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 11.3 haftet Ventelo zudem beschränkt bis zu einer Höhe von 15.000 Euro je Schadensfall. Für mehrere Schadensfälle in einem Vertragsjahr ist die Haftung in der Summe auf 30.000 Euro begrenzt. 11.5 Sofern die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die Ventelo ausdrücklich übernommen hat, haftet Ventelo für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. 11.6 Die verschuldensunabhängige Haftung von Ventelo für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffern 11.1 bis 11.5 bleiben unberührt. 11.7 Soweit die Haftung wirksam nach vorstehenden Absätzen aus-geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ventelo. 12. HAFTUNG NACH DEM TKG
Sofern und soweit Ventelo öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste im Sinne des TKG erbringt, haftet Ventelo abweichend von Ziffer 11 für Vermögensschäden im Falle einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bei der Erbringung solcher Telekommunikationsdienste der Höhe nach begrenzt auf maximal 12.500 Euro je Kunde, wobei die Haftung unabhängig von der Schadensart gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf maximal 10 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses und wegen einer Pflichtverletzung bei der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten im Sinne des TKG zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. 13. HÖHERE GEWALT
13.1 Ventelo ist bei Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen für die Dauer der Beschränkung / Unterbrechung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Drit-te (wie z.B. durch Denial of Service Attacks) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen, auch wenn diese Ereignisse in Betrieben vorkommen, die Vorleistungen für Ventelo erbringen. 13.2 Ventelo wird den Kunden über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt sofern notwendig über die Webseite www.ventelo.de informieren. 14. RECHTSFOLGEN BEI WIDERRUF UND RÜCKTRITT
14.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen worden, dass er bei Fernabsatzverträgen über einen by-call-Dienst von Ventelo abweichend von den in § 357 Abs. 1 BGB bestimmten Rechtsfolgen im Fall des Widerrufs und des Rücktritts, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vertraglichen Entgelte gemäß Ziffer 5 für die von Ventelo erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat. 14.2 Durch Herstellung und Nutzung einer by-call-Verbindung von Ventelo erklärt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung dazu, dass Ventelo GmbH sofort, also vor Ende der Widerrufsfrist von 14 Tagen, mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. 14.3 Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn der Fernabsatzvertrag über einen by-call-Dienst vor Ausübung des Widerrufsrechtes vollständig erfüllt ist. 15. ABTRETUNG / ZURÜCKBEHALTUNG / AUFRECHNUNG
15.1 Gegen Forderungen von Ventelo kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. 15.2 Dem Kunden, der ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist zulässig, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. . 16. DATENSCHUTZ
16.1 Ventelo erhebt und verwendet zur ordnungsgemäßen Ermittlung und Abrechnung der Entgelte für Telekommunikationsdienste und zum Nachweis der Richtigkeit derselben Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 TKG, Name und die Anschrift des Teilnehmers oder Rechnungsempfängers, die Rufnummer des Teilnehmeranschlusses, die im Abrechnungszeitraum aufgekommenen Entgelteinheiten oder Datenmengen, das insgesamt zu entrichtende Entgelt und sonstige für die Entgeltabrechnung erhebliche Umstände wie z.B. Zahlungen und Buchungsdaten, Kontodaten, Zahlungsrückstände, Mah-nungen, Datum der Einrichtung oder Aufhebung von Anschlusssperren, Reklamationen nebst Schriftverkehr, Stundungen, Ratenzahlungen und Sicherheitsleistungen. 16.2 Rufnummer, Name und Anschrift des Teilnehmers oder Rechnungsempfängers stammen vom Anschlussnetzanbieter (Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn). 16.3 Verkehrsdaten werden spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht es sei denn, durch den Kunden werden Einwendungen erhoben oder der Kunde verlangt ausdrücklich die Löschung vor Erreichen der vorgenannten Frist. Sofern die Verkehrsdaten für die Abrechnung nicht erforderlich sind, werden sie unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht nach § 113a TKG zu speichern sind. 16.4 Hat der Kunde gegen die Höhe der von Ventelo in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist nach Ziffer 8.1 Satz 2 schriftlich Einwendungen erhoben, bleiben die Daten gespei-chert bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. 16.5 Bei der fristgerechten Erhebung von Einwendungen oder Beschwerden des Kunden gegen Grund und Höhe der Rechnung ist Ventelo zur weiteren Speicherung der Verbindungsdaten berechtigt, bis die Einwendungen oder Beschwerden abschließend geklärt sind. Entsprechendes gilt, wenn die Rechnung nicht beglichen wurde. 16.6 Ventelo ist berechtigt, zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben. 16.7 Ventelo darf Bestands- und Verkehrsdaten an von ihr beauftragte Dritte zum Zwecke der Rechnungserstellung und/oder des Forderungseinzuges übermitteln, sofern und soweit diese zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in demselben Umfang wie Ventelo verpflichtet sind. Ventelo darf die erhobenen Bestands- und Verkehrsdaten verarbeiten, insbesondere an Netzbetreiber und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln, sofern sie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können. 17. EINWILLIGUNG
17.1 Der Kunde willigt darin ein, dass Ventelo die unter Ziffer 16.1 und 16.2 aufgeführten, personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Bestimmungen des BDSG und des TKG und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses erhebt, verarbeitet und nutzt, soweit die Daten erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis zu gestalten, zu begründen, zu ändern und abzuwickeln. 17.2 Der Kunde willigt darin ein, dass Verkehrsdatendaten gemäß den gültigen Bestimmungen des TKG und des BDSG zur Ermittlung des Verbindungsentgeltes und zur Abrechnung erhoben, gespeichert und an den Teilnehmeranschlussanbieter (z.B. Telekom Deutschland GmbH) des Kunden zur Abrechnung über die Telefonrechnung übermittelt werden. 17.3 Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit schriftlich durch Mitteilung an Ventelo GmbH – Datenschutz - Rudi-Conin-Straße 5a, 50829 Köln-Ossendorf, widerrufen. 18. INFORMATIONPFLICHTEN
18.1 Ventelo stellt dem Kunden alle gemäß § 43 a TKG bereitzustellenden Informationen in umfassender und übersichtlicher Form in einem gesonderten Informationsblatt im Anhang zu diesen AGB zur Verfügung. Das Informationsblatt im Anhang ist Bestandteil dieser AGB und in den Vertrag zwischen Ventelo und dem Kunden einbezogen. 18.2 Die AGB sind auf der Webseite der Ventelo unter www.ventelo.de und auf den Webseiten der einzelnen by-call-Dienste zum jederzeitigen Abruf durch den Kunden bereitgestellt. 18.3 Die gültigen Entgelte werden neben der Tarifansage gemäß Ziffer 5.1 auch auf der Homepage des jeweiligen by-call-Dienstes und unter www.ventelo.de mitgeteilt. 19. STREITBEILEGUNGSVERFAHREN
19.1 Falls der Kunde die Verletzung eigener Rechte geltend machen kann, die mit den Regelungen der §§ 43a, 43b, 45 bis 46 Abs. 2, 84 TKG und damit verbundenen Verordnungen oder Richtlinien zusammenhängen, kann er gemäß § 47a TKG ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Ref. 216, Schlichtungsstelle, Postfach 80 01, 53105 Bonn einleiten. 19.2 Das Schlichtungsverfahren ist kostenpflichtig und kann durch schriftlichen Antrag, per Brief oder Telefax, oder elektronisch im Onlineverfahren gestellt werden, falls eine Einigung mit Ventelo fehlge-schlagen ist. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesnetzagentur oder unter www.bundesnetzagentur.de erhältlich. 20. SONSTIGES
20.1 Der Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz/Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts-ort aus dem Inland verlegt oder wenn sein Sitz/Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ventelo kann Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. 20.2 Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 20.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. 20.4 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, bleiben die übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt. INFORMATIONSBLATT GEMÄß § 43a TKG
1. Anbieter:
Ventelo GmbH Rudi-Conin-Straße 5a 50829 Köln-Ossendorf Sitz der Gesellschaft: Köln - Registergericht Köln: HRB 52818 Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Veronika Bunk-Sanderson und Bert Wilden 2. Kundenservice Montags - Freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr Tel: +49 (0)221 7719 710 Fax: +49 (0)221 7719 7901 Internet: http://www.ventelo.de/ E-Mail: callbycall@ventelo.de 3. Die call-by-call-Angebote von Ventelo können von Teilnehmeranschlusskunden der Telekom Deutschland GmbH ohne Voranmeldung durch den Kunden und ohne Vereinbarung einer Vertragslaufzeit, eines Mindestumfangs oder einer Mindestdauer der Nutzung genutzt werden, sofern er keine Sperrung des Rufnummernbereiches 010xy beauftragt hat. Auch Telekom-Kunden mit einer dauerhaften Voreinstellung (Preselection) auf einen bestimmten Anbieter können diese durch eine manuelle oder automatisierte Anwahl einer call-by-call-Vorwahl im Einzelfall überschreiben. Der Vertrag zwischen Ventelo und dem Kunden kommt in jedem Einzelfall durch Nutzung der jeweiligen Betreiberkennzahl von Ventelo zustande. Der Vertrag beginnt mit der Herstellung der gewählten Verbindung und endet mit dem einzelnen Telefonat. Für Internet-by-call-Angebote von Ventelo sind Zugangsdaten erforderlich. Der Internet-Einwahldienst smart79surfen ist nur mit Anmeldung nutzbar. 4. Für die Erbringung von by-call-Diensten stellt Ventelo GmbH als Verbindungsnetzbetreiber eine Verbindung zur gewählten Zielrufnummer her und hält diese mit einer Leistung von 64 Kbit/s aufrecht. 5. Preise Die gültigen Entgelte werden dem Kunden vor Herstellen der gewünschten Verbindung angesagt. Zusätzlich ist das jeweils gültige, vollständige Preis-verzeichnis der by-call-Dienste auf der Homepage des einzelnen by-call-Dienstes allgemein zugänglich: für den Dienst Ventelo 01040 unter www.ventelo.de; für den Dienst star79 und star79surfen unter www.star79.de; für den Dienst 01097 und 01097surfen unter www.01097telecom.de; für den Dienst 01052 und 01052surfen unter www.01052telecom.de; für den Dienst 01012 und 01012surfen unter www.01012telecom.com; für den Dienst 01098 und 01098surfen unter www.01098tele.com; für den Dienst 010018 und 010018surfen unter www.010018.com; für den Dienst 010090 und 010090surfen unter www.010090.com; für den Dienst 01088 und 01088surfen unter www.01088telecom.de; für den Dienst 01011 und 01011surfen unter www.01011telecom.de; für den Dienst 010052 und 010052surfen unterwww.010052telecom.de; für den Dienst 01069 und 01069surfen unter www.01069telecom.com; für den Dienst 010088 und 010088surfen unter www.010088telecom.de; für Internet-Einwahldienste: für VoIP-star unter www.voip-star.de; für smart86 by call unter www.smart86.de; für smart91 by call unter www.smart91.de; für smart97 by call unter www.smart97.de; für smart79surfen mit Anmeldung unter www.smart79.de; für smart79Dienste unter www.smart79dienste.de. 6. Über die by-call-Angebote der Ventelo sind (0)9009 - Anwählprogramme (Dialer), (0)137 - Massenverkehrs-Dienste, (0)18 - Nutzergruppen, (0)180 - Service-Dienste, (0)181 - Internationale Virtuelle Private Netze nicht erreichbar. (0)19xyz - Online-Dienste sind nur über internet-by-call erreichbar. 7. Notdienste sind nur über den zuständigen Anschlussnetzbetreiber erreichbar. Über die by-call-Angebote der Ventelo sind Notdienste nicht erreichbar; ein Zugang zu Notdiensten mit Angaben zum Anruferstandort besteht nicht. 8. Der Teilnehmer kann von seinem Teilnehmernetzanbieter verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist. 9. Falls der Kunde der Ansicht ist, dass im Zusammenhang mit dem by-call-Dienstleistungsangebot von Ventelo seine Rechte als Verbraucher beeinträchtigt sind, kann er zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ein außergerichtliches Streitbeile-gungsverfahren nach § 47a. TKG bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dafür hat er unter Angabe des Sachverhaltes der beantragten Schlichtung, der Darstellung des Schlichtungszieles und des Nachweises des Versuchs einer Einigung einen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. Die Antragstellung kann schriftlich per Brief oder Telefax oder im Wege eines Online-Antrages erfolgen. Weitere Informationen zur Antragstellung kann der Kunde auf der Webseite der Bundesnetzagentur erhalten 10. Schlichtungsanträge sind unterschrieben zu richten an die folgende Adresse der Schlichtungsstelle : Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Ref. 216, Schlichtungsstelle Postfach 80 01 53105 Bonn Telefon: (030) 2 24 80 - 5 18 Wenn Sie diese Seite ausdrucken möchten, klicken Sie bitte Wenn Sie die AGB herunterladen möchten, klicken Sie bitte hier! (pdf) Wenn Sie das Informationsblatt herunterladen möchten, klicken Sie bitte hier! (pdf) |